Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Einzelunternehmen Yannick Stein – IT‑ und Programmierdienstleistungen Stand: Mai 2025
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Einzelunternehmen Yannick Stein, Aufm Bruch 6, 59929 Brilon, Deutschland, USt‑IdNr.: DE453357367 (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dessen Kunden über IT‑Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Software‑Entwicklung, Programmierung, Schulung, Wartung und Support.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Auftragnehmer nur an, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Umfang, Art und Ziel der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
- Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich eine Dienstleistung, d. h. den Einsatz seiner Arbeitskraft und fachlichen Kompetenz; ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht garantiert.
- Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Support‑, Wartungs‑ oder Updateleistungen nicht Vertragsgegenstand.
3. Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder in Textform bestätigt oder der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt.
- Erhält der Auftragnehmer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Angebotsabgabe keine Annahme, kann er das Angebot ohne weitere Verpflichtung widerrufen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden – nach Zeitaufwand auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze.
- Rechnungen sind 14 Tage netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge (insbesondere ungehinderten Zutritt zu Systemen / Räumlichkeiten) und eine funktionsfähige Internetverbindung rechtzeitig zur Verfügung.
- Verzögert sich die Leistungserbringung infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Etwaige daraus resultierende Mehr‑ und Stillstandskosten werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht nach, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen und 80 % der vereinbarten Auftragssumme als pauschalierten Schadensersatz verlangen.
6. Nutzungsrechte und Quellcode
- Der Kunde erhält an sämtlichen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
- Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, Code‑Bausteine, Konzepte und Methoden ohne Einschränkung bei anderen Projekten und Kunden einzusetzen.
- Der Kunde kann innerhalb von zwei Monaten nach Abnahme die Herausgabe des vollständigen Quellcodes verlangen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch, sofern gesetzlich zulässig.
- Eigentums‑ und Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher Rechnungen über.
7. Gewährleistung
- Da der Auftragnehmer Dienstleistungen erbringt, gilt §§ 611 ff. BGB. Es wird kein konkreter Erfolg geschuldet.
- Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
- Der Auftragnehmer wird berechtigte Mängel durch Nachbesserung beheben. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag kündigen.
- Für B2B‑Kunden wird die Gewährleistung – soweit rechtlich zulässig – auf 12 Monate beschränkt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.
8. Support‑ und Updateleistungen
Support‑, Wartungs‑ oder Updateleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (z. B. SLA). Ohne solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf fortlaufende Unterstützung.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz / Auftragsverarbeitung
- Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten.
- Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
- Weitere Hinweise zum Datenschutz befinden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
10. Laufzeit und Kündigung
- Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
- Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und beschränkt auf den objektiv vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der Auftragssumme.
- Für entgangenen Gewinn, Produktions‑ oder Betriebsunterbrechungen, Datenverluste, indirekte Schäden oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zwingend abweichende Regelungen vorsieht.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfall von Hosting‑Providern) befreien den Auftragnehmer für die Dauer und den Umfang ihres Eintritts von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Wenn der Kunde Verbraucher ist, kann er den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
- Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen und der Verbraucher die Kenntnis vom Verlust seines Widerrufsrechts bestätigt hat.
14. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts zu Referenz‑ und Marketingzwecken zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
15. Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand ist Brilon, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Yannick Stein Einzelunternehmer Aufm Bruch 6 · 59929 Brilon E‑Mail: [email protected]